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Vorsorgen
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung, auch Patiententestament, Patientenbrief, Patientenvollmacht genannt, enthält Ihre Wünsche vor allem für den Fall, dass Sie sich im Sterbeprozess befinden.
In der Patientenverfügung macht der Patient den behandelnden Ärzten für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit Vorgaben für konkrete Behandlungssituationen, die im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung noch nicht unmittelbar bevorstehen.
Sind Sie etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit nicht mehr in der Lage, Entscheidungen über Ihre medizinische Versorgung zu treffen, hilft die Patientenverfügung Ihren Willen durchzusetzen: Sie können im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie ausdrücklich ablehnen, befürworten und wer für Sie in solchen Fragen handeln soll.
Eine wirksame Patientenverfügung ist für alle Beteiligten verbindlich, so z.B. für Ärzte und Ihre Angehörigen-
Ein Patient darf vom Arzt nur dann behandelt werden, wenn er in die vorgesehene Behandlung eingewilligt hat. Eine mutmaßliche Einwilligung wird bei Notfällen unterstellt.
Solange der Patient einwilligungsfähig ist, entscheidet er selbst, ob er behandelt werden möchte oder nicht. Hier bedarf es keiner Patientenverfügung.
Patientenverfügung - maßgeschneidert
Für eine individuell zugeschnittene Patientenverfügung sollten beispielsweise folgende Fragen beantwortet werden können: